
Infoveranstaltung
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Neue Beerdigungsformen in Rheinland-Pfalz
Das Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz bietet inzwischen neue Möglichkeiten für die letzte Ruhe. Doch welche Formen sind erlaubt, welche Voraussetzungen gelten und was sollte man frühzeitig regeln?
Das neue rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz gilt seit dem 27. September 2025. Neue Formen wie die Aufbewahrung einer Urne zu Hause, das Verstreuen der Asche unter bestimmten Voraussetzungen, Tuchbestattungen und Flussbestattungen setzen grundsätzlich eine schriftliche Erklärung der verstorbenen Person zu Lebzeiten voraus.
Bestattungen Peters, Waldrach informiert über die aktuellen Möglichkeiten und beantwortet Ihre Fragen.
Montag, 02. November 2026
Beginn: 18:00 Uhr
Gemeindehaus Kasel – unten
Die Veranstaltung ist kostenfrei und ein Angebot von "Unser Kasel e. V."
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